Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutwilliger

Mutwilliger

, m.

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wie Mutwiller 
  • und ob einiger auszburger ... in solche der herren gericht und bann, mutwil und frevel darinnen triebe ... derselbige thäter und mutwilliger ... solt ... buszen
    1476 Ostpfalz/GrW. V 696
  • wenn irgend wär ein muthwilliger, gieng einem frommen mann an sein hauss ... bräch ihm sein thür auff ... und derselbig guth mann ... schüss den zu todt, so soll er ... demselben muthwiller zwen pfenning auf sein wunden legen, so hat er ihn gebüsst
    1604 Urbau 59
  • kein geschworen ... sall macht haben, die geschworengüter zu verkaufen ... ohn furwissen des lehnherrn; so aber jemand der baussen tun würde, sall der kauf ... vor unwert erkant werden und darzu der mutwilliger in die straf ... gefallen sein
    1650 RhW. II 2 S. 29
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