Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbar'bier

Nachbar'bier

, n.

das bei einer Nachbarschaftsmahlzeit ausgeschenkte Bier, auch Bezeichnung für das Gelage einer Nachbarschaft (I) 
  • wen auch die nachbarn ein thonne ... nachbahr bier haben ... vnd daß jemandt einen hader oder zanck da bey anfänget ... so soll der es erst vrsache 3 fl. straffe zu geben schuldig sein
    1562 ArchKulturg. 6 (1908) 181
  • wann ein neuer nachbar in der gemeine werden thut, was anbelanget wegen des nachbarbiers. es sei großer oder kleiner, einer wie der andere; es zahlt einer 1 fl.
    18. Jh. MittNordbExk. 13 (1890) 80