Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbar'bier
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Nabengeld
Näberschmied
Nachackern
nachähren
Nachanleit
(Nachanteiding)
Nachantwort
Nachbann
Nachbannteiding
Nachbar
Nachbar'bier
, n.
das bei einer Nachbarschaftsmahlzeit ausgeschenkte Bier, auch Bezeichnung für das Gelage einer Nachbarschaft (I)
vgl.
Nachbarschaft (V)
- wen auch die nachbarn ein thonne ... nachbahr bier haben ... vnd daß jemandt einen hader oder zanck da bey anfänget ... so soll der es erst vrsache 3 fl. straffe zu geben schuldig sein1562 ArchKulturg. 6 (1908) 181
- wann ein neuer nachbar in der gemeine werden thut, was anbelanget wegen des nachbarbiers. es sei großer oder kleiner, einer wie der andere; es zahlt einer 1 fl.18. Jh. MittNordbExk. 13 (1890) 80