Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarmahlzeit

Nachbarmahlzeit

, f.

Festmahl, das der Erwerber einer Liegenschaft für die Aufnahme in eine Nachbarschaft (I) zahlt
  • wegen der nachbahrmahlzeit beschlossen, daß dieselbe künftig von einem jeden garten, so offt sie von einen neu ein kommenden ... acquirirt werden, gegeben oder an dessen statt 1 reichsthaler erlegt werden solle
    1695 Lappe,RGWüstMark 42 Anm. 3