Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachbarmahlzeit
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Nachbarhunne
Nachbarhunnenmahl
Nachbarin
Nachbarskind
(Nachbarnkunde)
nachbarkundig
Nachbarkür
nachbarlich
Nachbarliche
Nachbarmahlzeit
, f.
Festmahl, das der Erwerber einer Liegenschaft für die Aufnahme in eine Nachbarschaft (I) zahlt
- wegen der nachbahrmahlzeit beschlossen, daß dieselbe künftig von einem jeden garten, so offt sie von einen neu ein kommenden ... acquirirt werden, gegeben oder an dessen statt 1 reichsthaler erlegt werden solle1695 Lappe,RGWüstMark 42 Anm. 3