Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachbarnachbarsgleich
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Nachbarin
Nachbarskind
(Nachbarnkunde)
nachbarkundig
Nachbarkür
nachbarlich
Nachbarliche
Nachbarmahlzeit
Nachbarmann
Nachbarmeister
nachbarnachbarsgleich
, adv.
zum Wortbildungstyp vgl. die Kompositenverweise unter gleich
anteilig wie jeder Nachbar (I)
anteilig wie jeder Nachbar (I)
vgl.
gleich,
nachbarlich (I)
- soll ein jeder kogeseiger seinen teich machen nachbahr nachbahrs, auch demath demaths gleich1634 Feikes,DeichlastNordfriesl. 205
- soll ein jeder seinen deich halten und machen, nachbar nachbars gleich im argen und guten und in allen schifften demath demaths gleich1711 CStSlesv. I 411Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)