Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nacheichen

nacheichen

, v.

wie nachmessen (II) 
  • so oft er [Gastwirt] wein zum ausschenken einlegen wird, so solle ihme derselbig durch die dazu verordneten ... umgelder ... auch nachgeaichen werden
    1698 Zehnter,Messelh. 353