Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nacheile

Nacheile

, f.

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I die durch Landesfrieden (A I 1), die sogen. Reichsexekutionsordnung und Kreisabschiede erlaubte und tw. gebotene Verfolgung von (auf frischer Tat ertappten) Straftätern auch auf fremdes Herrschaftsgebiet und über Kreisgrenzen hinweg mit anschließender Auslieferung an die Ortsobrigkeit
  • ob sie ... durch zugriffe vnser ... feinde ... an nacheile ... schaden empfingen, ... dofuͤr wollen wir ine ... steen
    1475 GeöArch. II 1 S. 251
  • ain ordnung zu der landsrettung ..., damit jedermann wiss, wann ain geschray wurd, wievil leut zu der nacheil auf sein müssen
    1488 Stolz,WehrverfTirol 50 Anm. 93
  • ein geschrey, nacheyl oder auffruhr
    1507 BambHGO. Art. 184
  • so aber der diep mit gemelltem erstenn diebstall, der vnnder funff gullden wert ist, ehe vnnd er ann sein gewarsam kömpt, bedrettenn wurdt oder ein geschrey oder nacheil machte vnnd doch zum diepstall nit geprochenn oder gestigenn hat: jst ein offenner diepstall
    1532 CCC. Art. 158
  • die nacheile vnd volge aber wieder die mißethetter innerhalb der lande Meckelnburg will vnd soll ein jeder fürst mit erforderung der gemeinen vnderthanen, vnseümlich bestellen vnd vortsetzen
    1555 Sachsse,MecklUrk. 233
  • [Beratung der Kreisstände:] von der nacheil, wie es damit von einer obrigkeit in die andere, oder auch von einem crays in den andern, gehalten werden soll
    1558 Franken/Moser,KreisAbsch. I 96
  • [weil] diejenigen, so ... der plackereyen, raubereyen und mord sich befleissen, leichtlich aus ... der obrigkeit, da die nach-eyl verordnet ist, an andere ort, da kein gewisse nach-eyl im gebrauch, entweichen, ungestrafft bleiben, darum ... der nach-eyl halben eine durchgehende vergleichung [unter den Kreisständen] fuͤrzunehmen [sei]
    1559 RAbsch. III 167
  • es solle auch ... ein jeder theil [der Kreisstände] auf den andern ... die nacheil und nachfolg gleichmaͤßig zu thun, recht und fug haben
    1562 Moser,StaatsR. 31 S. 333
  • allen staͤnden des reichs obliege, ... die nacheil und verfolgung solcher befehder und reichs-feind, auch ohnerfordert zu leisten
    1588? Moser,StaatsR. 27 S. 64
  • von der nacheyle in zutragenden todschlaͤgen, mord, rauberey, auch andern plackerey vnd landfried bruͤchen
    1599 OPfalzLO. 133
  • dieselbe [gartenknecht und landfahrer] sollen gefenglich angenommen und im fahl der flucht mit der nacheil zur haft gebracht ... werden
    1618 WürtLändlRQ. II 216
  • [Sicherung der Nebenwege,] damit die fluͤchtigen thaͤter in der nacheile auff: und in den offenen strassen zu behalten seyn moͤgen
    1652 HessSamml. II 159
  • [Übschr.:] von der nacheil 
    1673 ReichsexekutionsO./Lünig,CJMilit. 130
  • welche verfolgung sonst die nacheile, nachjagd etc. genenet wird, wozu ... im nothfall alle unterthanen verbunden seyn. und diese nacheile ist auch ausser dem gebiet zugelassen
    1705 KlugeBeamte I2 198
  • nacheil ist die auf frischer that geschehene verfolgung eines fluͤchtigen verbrechers in ein unter eines andern hoheit gelegenes territorium
    1751 Buder 794
  • [Abhandlung über die Frage,] ob die nacheil der maleficanten, ausser dem fall des landfrieden-bruchs, erlaubt seye
    1760 Cramer,Neb. XX 1
  • man pfleget jedoch nach dem gerichtsgebrauch die nacheile ... sodann nicht fuͤr einen eingrif in fremde rechte ... anzusehen, wenn man denjenigen, der eben die that begangen hatte, ohne ausgeuͤbte gewaltthaͤtigkeiten in fremde gerichtsbarkeiten verfolget, und, da man seiner habhaft geworden, ihn sofort der gerichtsherrschaft zur verwahrung uͤberliefert
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1565
  • die forstbedienten haben ... im preußischen bey einem vorgegangenen straßenraube zu pferde den streif und die nacheile zu besorgen
    1785 Fischer,KamPolR. II 799
  • macht hievon [Verbot, einen hoheitlichen akt im fremden territorium vorzunehmen] ... die nacheile eine ausnahme
    1804 Gönner,StaatsR. 794
  • [Übschr.:] von der nacheile 
    1804 v.Berg,PolR. IV 401
  • das recht der nacheile erstreckt sich nicht weiter, als bis zur landesgrenze desjenigen oberherrn, dessen criminalgerichtsbarkeit sich der angeschuldigte durch die flucht entzogen hat
    1808 Feuerbach,PeinlR.4 473
  • die nacheile und verfolgung eines verbrechers liegt den gemeinde-vorstehern ob
    1808 RepStaatsVerwBaiern VI 269
  • mittel zur ausfindigmachung eines seinem aufenthalte nach unbekannten verbrechers ... nacheile. steckbriefe. streife
    1830 Puchta,Justizämter II 425
II wie 1Nachfolge (VI) 
  • nacheil, nachfolge, folge, jagdfolge ist das, entweder durch vergleich oder verjaͤhrung, erlangte recht, ein, auf eigenem reviere angeschoßenes wild in ein fremdes zu verfolgen
    1810 JagdWB. II 51
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