Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachfrist
Artikel davor:
Nachfolgung
(Nachfordernis)
Nachforderung
Nachforsch
nachforschen
Nachforschung
Nachfrage
nachfragen
Nachfrau
Nachfreiding
Nachfrist
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nachträglich eingeräumte oder nach einem Ereignis vorgesehene Zeitspanne, um etwas zu leisten
vgl.
Nachwart (II)
- wie er [der einsteent freund] dann auch schuldig, da der verkhaufer wegen der zill und nachfrissten ain mißthrauen in ine sezen wolte, destwegen genuegsambe pürgschaft zu laissten1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 16 § 5
- nachfrist, aliàs das nachsehen, residuum & prorogatio1691 Stieler 561Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist nicht verbotten eine sache minori pretio zu kauffen, und geschicht tota die, daß z.e. tags-zeiten oder nachfristen, die man bey erkaufung eines gutes zu zahlen versprochen, dem kauffer umb ein gewisses geld abhandelt1721 KlugeBeamte IV 1224Faksimile - in Google Books
- nachfristen. diejenigen fristen, welche dem kaͤufer gesetzt sind, um nach und nach das kaufgeld zu bezahlen1762 Wiesand 768Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Nachfron
nachfrönen
Nachfuder
Nachfuhre
nachführen
Nachfürst
Nachgabe
Nachgang
(Nachgänge)