Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachkömmliche
Artikel davor:
(Nachklagung)
Nachklagweise
Nachkomme
nachkommen
Nachkommende
Nachkommenheit
Nachkommenschaft
Nachkommer
(Nachkommersche)
(Nachkomming)
Nachkömmliche
, m.
tw. aus Nachkömmling entwickelt?
wie Nachkomme
wie Nachkomme
- das sy vnd yre nochkömliche vns vnd vnseren nochkömligen schuldig sein zubezalen [lat.: quod ipsi et eorum successores tenentur nobis et nostris successoribus]1408 ZSchles. 9 (1868) 290 [ebd.ö.]
- so haben meine nachkömmlichen ... macht, aus diesem zehnden ... einen pfarrherrn züe erhalten1505 ElsMschr. 3 (1912) 130
- ob ... einer sein leben so lang erstreckhte, das er auch ururenikhl oder noch verrere nachkhumbligen von seinem geblüet ... erlebte, ... so sollen auch dise ... in stirpes zu erben haben1599 NÖLREntw. IV 2 § 8
Artikel danach:
Nachkömmling
Nachkommung
Nachkorn
Nachkundschaft
Nachkunft
Nachkünftige
(Nachkür)
nachlangen
Nachlaß