Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachkommung

Nachkommung

, f.

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I wie 1Nachfolge (XI) 
  • succession, die nachkommung auff einen
    1571 Roth 354
II Befolgung
  • extract der ... habenden freiheit, so ... in daß neue prodocoll dern burgerschaft ... zu konftiger nachkombung getragen werden
    17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 214