Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachlässigkeit
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, f.
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Verletzung einer Pflicht aus Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit im Unterschied zur vorsätzlichen Pflichtverletzung
- damit vns nicht nott thun werd, eüch vmb ewr nachlässigkait zustraffen1491 TirolHGO. 147Faksimile - in Google Books
- were it, dat de moder sturve und vorbleve den kinderen ere deel ut nalessigheit der heerschop und der moder freundevor 1531 RügenLR. Kap. 47 § 20
- waere aber sach, daß sich eine grube auß unwissenheit der gewercken oder ihrer verweser durch nachlaͤssigkeit, versaͤumung, untreu oder gefahr ihrer arbeiter, die ihnen solche gruben zuversehen und zu arbeiten versprochen, und daß nicht gehalten haͤtten, ein reitung ungefaͤhrlich vorloͤg1553 FerdBO. Art. 16Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das die pastorn, wenn sie abziehen ..., da irer eigen verseumnis und der ihren untreu und nachlessigkeit halben, dem gebeu und zeunen jenigerlei ansehenlicher schade zugewant were, alles ... restitueren [sollen]1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 109Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wo wir ainen oder mer hierüber [Landesordnung] vngehorsam durch nachlaͤssigkait oder in annder weg befinden wurden, den oder dieselben woͤllen wir darumb vngestrafft nit lassenTirolLO. 1573 IX 32Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der grundtherr fueg hab, sollich [Erb-]guett zu seinen handen einzuziehen, ... wann solliche verödung und abpau nit durch ungewitter oder andern gottes gewalt, sonder aus lässigkeit [aL.: nachlässigkeit] des zinßmanns beschicht, also das im daran billich schuld zuegemessen werden magvor 1574 Walther,Trakt.(Ri.) 21Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- hat er [Depositar] aller ungetreüer ... handlung, auch grober und unachtsamber nachläßigkeit zu entgelten1599 NÖLREntw. II 7 § 1
- wofern ... ein andern durch solche seines nachbahren nachläszszigkeit [bei der Wegeunterhaltung] schaden zugefüget würde, der soll nicht allein den schaden zu bezahlen schuldig sein, sondern er soll auch noch darzu umb fünff gulden gestrafft werden1649 MHungJurHist. V 2 S. 221
- wuͤrde aber durch des annehmers betrug, untreue oder grobe, offenbare nachlaͤssigkeit, das hinterlegte gut beschaͤdiget, ... so ist derselbe zur besserung des schadens ... gehalten1650 EstRitterLR. 334Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einige fahr- oder nachlaͤßigkeit1698 CCHolsat. I 123Faksimile - in Google Books
- eine grosse nachlaͤssigkeit, latein culpa lata genannt, so da ist, die underlassung einer sorg, hut oder pflicht zu einer sach, welche kein fuͤrsichtiger mann underlassen thaͤte, also daß sie wenig von einer muthmaßlichen gefaͤhrd underscheiden ist ... eine noch geringere nachlaͤssigkeit sonsten unachtsamkeit, zu latein culpa levissima genannt, so da ist die underlassung einer sorg, hut, etc. welche die fleissigsten und eigentlichsten leuth in ihrer eigenen sach ... gebrauchen wurden1709 Mutach 93Faksimile (ca. 156 KB)
- die hieoben vernambsete zweyte gattung todschlags, der da auß nachlaͤssigkeit ohne boͤsen willen beschicht, wird nach befindtnuß der umbstaͤnden, und nachdeme der thaͤter grosse schuld daran hat, oder nicht, willkuͤhrlich gestrafft1709 Mutach 153Faksimile (ca. 159 KB)
- wenn ein rasender hund in eine heerde einfaͤllt und viel schaafe zerreist, so ist der schaͤfer nicht gehalten zur æstimation des viehes, weil der schade vor so einen schaden gehalten wird, der von einen ungluͤcks-falle, und keiner fahr- oder nachlaͤßigkeit des schaͤfers hergeruͤhrt1725 Pegius,JurErgötzl. 16Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die etwa sich zu tag legende nachlaͤsigkeiten derer kirchenruͤger1756 SammlBadDurlach I 103Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von ersetzung des schadens, der aus des vogts nachlaͤßigkeit und unfleiß entstehen moͤchte1761 BernStR. VII 2 S. 841Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- diese [Handwerker] muͤssen die in arbeit genommene sache fleißigst bewahren ... und den durch nachlaͤßigkeit verursachten schaden ersetzen1762 Wiesand 741Faksimile - in Google Books
- wie zu allen eigentlichen verbrechen ... gehoͤre eine uebertretung eines gesetzes in thun oder unterlassen ... eine aͤusserliche solche handlung ... daß sie geschehe entweder aus bosheit (dolo), oder aus nachlaͤßigkeit (culpa)1771 Zincke,KriegsRGel. 53Faksimile (ca. 105 KB)
- wer auch aus bosheit oder nachlaͤßigkeit schuld daran ist, daß die fahne dem feind zu theile worden, wird ebenfalls nach befinden, mit dem leben oder sonst hart ... bestrafet1771 Zincke,KriegsRGel. 67Faksimile (ca. 90 KB)
- staatsverbrechen eines gesandten gegen seinen eigenen souverain ..., so bestehen selbige darinn, wenn er ... dem ihm anbefohlenen nicht nachkommt, es geschehe nun aus bestechung, oder nachlaͤßigkeit, u.s.w.1777 Moser,VölkerR. 311Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- verbrechen ... haben entweder in dem vorsatz, oder in der nachlaͤssigkeit ihren grund. jene nennet man eigentliche, oder wahre verbrechen (vera delicta), diese aber verbrechen aus nachlaͤssigkeit (quasi delicta)1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 33
- [Marg.:] von verbrechen aus nachlaͤssigkeit1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 50
- jedoch muß er [vormund] in wichtigen sachen die einwilligung der waisengerichte und pupillenkollegien einhohlen, und seine geringste nachlaͤßigkeit, woruͤber noch seine erben verantwortlich sind, wird hart bestraft1785 Fischer,KamPolR. I 210Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die absetzung oder dethronisation, wodurch ein noch lebender regent ... der oberherrschaft verlustig wird, muß sodann erfolgen, wenn er ... aus nachlaͤssigkeit und verstandesschwaͤche sich des throns unwuͤrdig macht1798 RepRecht I 117Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey der leistung der dienstpflichten haftet zwar das gesinde nicht fuͤr den zufaͤlligen schaden, wohl aber fuͤr den, welcher sich durch nachlaͤssigkeit ereignet hat1801 RepRecht VI 182Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist durch nachlaͤssigkeit oder verwahrlosung eine feuersbrunst erregt worden, so findet eine nach der groͤße der fahrlaͤssigkeit hauptsaͤchlich zu bestimmende willkuͤhrliche strafe statt1801 RepRecht VII 180Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn der patrimonialgerichtsherr, welcher seine gerichtsbarkeit selbst verwaltet, aus unwissenheit oder nachlaͤssigkeit solche zum nachtheile der unterthanen ausuͤbt; so wird er zur bestellung eines gerichtshalters angehalten1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 129Faksimile - in Google Books
- der schade, welcher aus einem minderen grade des versehens oder der nachlaͤssigkeit verursachet worden ist, wird nach dem gemeinen werthe, den die sache zur zeit der beschaͤdigung hatte, ersetzet1811 ÖstABGB. § 1332Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- jeder richter ist für seine amtshandlungen ... den partheien zum ersatz alles schadens verbunden, welchen er denselben durch verschulden, nachlässigkeit oder böse absicht zugefügt hat1815 Gönner,EntwGesB. I 30Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte