Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachlassenschaft

Nachlassenschaft

, f.

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wie Nachlaß (I) 
  • een inventaris der nalatenschap 
    1559 LeidenKenningboek 64
  • dieweil eine zeithero große unordnung ... mit ansetzung der vormuͤnder der unmuͤndigen kinder nachlassenschafft ... gespuͤhret; so sollen hinfuͤhro alle vormuͤnder bey unserer cantzley beeydet [werden]
    1610 Scotti,Sayn 624
  • nalatenschaft 
    1621 StaatsbMag. VII 250
  • ihres vatters saligen nachlassenschaft 
    1652 Seibertz,WestfStat. 518
  • soll hinkünftig des leibzüchters allinge nachlassenschaft nach dessen tod dem landsherrn verfallen ... sein
    1724 Paderborn/QNPrivatR. II 2 S. 241
  • wenn eltern ... unter ihren kindern eine verordnung über ihre nachlassenschafft machen wollen, so ist ... die verordnung gültig, wenn sie ihren willen mit eigenen händen beschrieben [haben]
    1768 Manderscheid/Maurenbrecher II 316
  • ihre beyderseits nachlassenschaft, als geld, gold, silber, hausgeraͤth, und alle mobilien
    1769 Cramer,Neb. 91 S. 2
  • wenn eine solche [aus dem armenfond unterhaltene] person sich bei einer armenstiftung ihres unterhalts wegen eingekaufet hat ..., soll ihre nachlassenschaft ihren erben ganz verbleiben, weil der armenfond schon durch die einkaufung für die unterhaltung entschädiget ist
    1780 Lippe/QNPrivatR. II 2 S. 384
  • der unterschied eines staats- und patrimonialvermögens österreichischer regenten [ist] nicht bekannt, sondern immer derselben ganze nachlassenschaft ohne unterschied ... dem thronfolger ... zu theil worden
    1802 MIÖG. 71 (1963) 380
  • die majorität der commission wünscht, daß die eröffnung eines concurses auf folgende zwei fälle beschränkt werden möge: 1) auf die fallissements der kaufleute und fabrikanten, 2) auf insolvente nachlassenschaften 
    1818 Landsberg,Gutachten 233
unter Ausschluss der Schreibform(en):