Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachlassungsbuch
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, n.
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im Bergrecht ein von der Bergbehörde zu führendes Verzeichnis über Fristgesuche und die darauf erfolgenden bergamtlichen Verfügungen
vgl.
Fristbuch
- bücher, so auf unser bergwerck gebraucht werden ... ein nachlassungbuch. hierinnen werden die zechen, eine jegliche rechnung, wie sie ihre gehörende maassen, welche sie wassers halben, oder sonst nicht belegen könten, und auff die stollen, zeuge oder kunst warten müssen, doch wie sie dieselbigen nachgehenden quartals bawhafftig erhalten mögen, verschrieben, auff daß sie ihnen von andern nicht frey gemacht dürffen werden, etc. jn diesem fürgeschriebenen buch, werden auch der zechen fristen, wann etwa eine, wassers und ungewitters halben, oder aber so darauff kein geld vorhanden, doch der belegung halber gefristet wird, biß zu einem andern quartal, etc. verschrieben. deßgleichen werden auch darinnen die stewern, wassergeld und vierdte pfenning, wie sie den zechen auff erkäntniß bergmeisters und der geschwornen werden auffgelegt, verschrieben1593 SammlVerordnHannov. III 62Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Protokoll:] findet sich daselbsten ... kein nachlassungs- oder fristenbuch, aus welchem zu ersehen wäre, warum der fortbau einer zeche oder banck unterlassen ... worden1735 ZBergr. 28 (1887) 185
- die benoͤthigten buͤcher bey unsern bergwercken sollen folgende seyn ... das nachlassungs- und fristen-buch1766 NCCPruss. IV 325Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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