Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachniftel

Nachniftel

, f.

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Übs. von lat. abneptis Urgroßenkelin
  • [in der Abbildung eines Sippschaftbaumes:] nach neffe nach nifftel 
    1527 CCMarch. II 1 nach Sp. 24
unter Ausschluss der Schreibform(en):