Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Nachsatz

2Nachsatz

, m.

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ein Mann, der die Witwe eines anderen geheiratet hat
vgl. Nachfahre
  • [Wiederverheiratung der Witwe eines Hubers,] ohn dass sie, die wydwe, noch dess hoebers nachsatz ime herrn priorn seine gerechtigkeitt aussgericht
    1584 DiedenhofenW. 107
  • hab ich empfangen von Klasen [des verstorbenen Ehemanns] nachsatz ... an hewgeld 6 daler
    1628 PublLux. 55 (1908) 221 [vgl. Anm. 1]
unter Ausschluss der Schreibform(en):