Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Nachsatz
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, m.
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ein Mann, der die Witwe eines anderen geheiratet hat
vgl.
Nachfahre
- [Wiederverheiratung der Witwe eines Hubers,] ohn dass sie, die wydwe, noch dess hoebers nachsatz ime herrn priorn seine gerechtigkeitt aussgericht1584 DiedenhofenW. 107
- hab ich empfangen von Klasen [des verstorbenen Ehemanns] nachsatz ... an hewgeld 6 daler1628 PublLux. 55 (1908) 221 [vgl. Anm. 1]