Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachschenkung

Nachschenkung

, f.

nachträgliches Schenken im Rahmen der Hochzeitsfeierlichkeiten
  • [sollen] die nach- oder gesellentage, auch die nachschanckungen der morgengaben, oder wie sie sunst genennt werden, hiemit gentzlich abgestelt sein
    1546 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 106
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