Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachschenkung
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Nachschauer
Nachschenk
(nachschenken)
Nachschenkung
, f.
nachträgliches Schenken im Rahmen der Hochzeitsfeierlichkeiten
- [sollen] die nach- oder gesellentage, auch die nachschanckungen der morgengaben, oder wie sie sunst genennt werden, hiemit gentzlich abgestelt sein1546 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 106Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg