Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachschluß

Nachschluß

, m.

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ein letztes Parteivorbringen im Prozeß
  • [Abfolge von Prozeßvorbringungen:] replick ... duplick ... rechtsatz oder beschluß ... nachschluß ... vrthel
    1574 Frey,Pract. 348
unter Ausschluss der Schreibform(en):