Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachschreiber

Nachschreiber

, m.

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ein Kanzleibeamter
Sachhinweis: F. Battenberg, Gerichtsschreiberamt ... am Reichshofgericht (1235 - 1451) (Köln-Wien 1974) 189f.
  • 1560 Gundlach,HessZBeh. I 76
  • haben wir unsern kirchenrath mit sechs personen, dreyen theologis und dreyen gelerten politicis, besetzt, denen ein secretarius, ein substitut oder nachschreiber ... zugegeben werden soll
    1593 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 544
unter Ausschluss der Schreibform(en):