Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachschuld

Nachschuld

, f.

nicht abgelöste Schuld?
  • es soll kein bürger keinem ausmann einig liegend gut um schulden ... verpfänden, noch einige nachschuld darauf verkaufen
    17. Jh. Alemannia 11 (1883) 183