Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachschuld
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Nachschuld
, f.
nicht abgelöste Schuld?
- es soll kein bürger keinem ausmann einig liegend gut um schulden ... verpfänden, noch einige nachschuld darauf verkaufen17. Jh. Alemannia 11 (1883) 183