Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachstand

Nachstand

, m.

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I Zahlungsrest
  • P. und sine eruen scholen ... betalen myt dem nastande alle teringhe, koste und schade
    1470 StaatsbMag. VII 144
  • allerley zinsen, retardaten, nachstandt 
    1529 Brinckmeier II 345
  • da auch unsere ... amtleute in zuschlagung der gesinde würden seumig sein und desswegen an uns klage gelangte, wollen wir den unaussgebrachten nachstand, so fern die schüldener ihn auszurichten vermügens, der kirchen von dem unserm entrichten lassen und es unserm ... amtmanne an seiner besoldung wiederum abkürzen und innebehalten
    1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 59
  • angeld ... das nachgeldt ... soll auff tage zeiten ... gefallen ... bis solcher nachstandt ... erlegt ist
    1570 Haltaus 1388
  • der nachstand von den vorigen landhülffen
    1572 Sachsse,MecklUrk. 273
  • alsdenn moͤgen die vormuͤnder auf ... ueberantwortung alles nach-standes, damit sie den [mündig gewordenen] kindern verhaftet bleiben, von ihrer vormundschaft abtreten
    1577/83 LünebRef. 756
  • wan der verkäufer nicht kan gewehren, ob der käufer auch fugk habe, den nachstandt des kaufgeldes an sich zu halten
    1578 BrandenbSchSt. IV 27
  • so aber das pfandt den werdt oder summa der schuldt nicht erreichen wurde, sol der gleubiger an des schuldeners gutter, den nachstandt daraus ohne ferner process zu pfanden, vorweisen ... werden
    1592 StralsGO. Kap. 10
  • den nachstand und retardaten von der burgerschafft
    1603 CCMarch. IV 3 Sp. 10
  • ein zimbliches residuum undt nachstandtt 
    1604 JbWestfKG. 5 (1903) 109
  • dasjenige, womit sie [unterthanen] uns und unserm stifte an diensten, heuer und anderem nachstand verobligirt sind
    1637 Wigand,Beitr. 65
  • gebieten wir, dass kein befelchshaber ... den nach-stand seiner lehnung, welche er von den unvermögenden nicht hat erheben können, von dem vermögenden ... erpressen ... solle
    1640 RAbsch./v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 175
  • wer wird ... dem verpachter sein recht absprechen, den nachstand einzutreiben, es mag dem paͤchter solches suͤß oder sauer ankommen
    1739 Ludewig,Anzeigen II 996
  • bey den öffentlichen als bey unsern cammer-gütern ist der nachstand von einem jahre hinlänglich, die pacht zurück zu nehmen
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 63 § 21
  • hatte der gläubiger zu erlangung des haupt-stuhls es an seiner bemühung nicht fehlen lassen, so daß folglich ihm der große nachstand nicht beyzumessen, so laufen die zinsen auch über die größe des haupt-stuhls
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 65 § 8
II Nachteil, Schaden
  • haben wir ... mit nicht geringem nachstand unsers cammerguts ... erfahren müssen, daß solchem [Münzordnung] wenig nachgelebt ... worden
    1622 Wielandt,BadMünzG. 348
  • daß die damalige concurrenz allerseits unpræjudicirlich seyn und keinem theil weder zum vor- oder nachstand dienen ... solle
    1691 Moser,StaatsR. 31 S. 382
  • ob ein grundherr zum nachstand des ständischen guths seine unterthanen ... auf ewig der robattpflicht entlassen könne
    1753 Chorinsky,Mat. IV 203
unter Ausschluss der Schreibform(en):