Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtheinung

Nachtheinung

, f.


I das Einzäunen eines Grundstücks, wohl zur nächtlichen Verwahrung von Vieh
  • das bezäunen des kirchhoffes und des dorffes kann dem pfarrer ... nicht auffgebürdet werden, so bleibet er auch mit den nachtheinungen, seines amtes desto beßer abzuwarten ... verschohnet
    1655 CöllnKons. 416
II Zaun
  • wenn die ... bruͤcken, durchtriften, viehtraͤnken, nachtheinungen nicht ordnungsmaͤßig unterhalten und berickt werden, jedes dominium 2 rthlr.
    1794 NCCPruss. IX 2357