Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtlager

Nachtlager

, n.

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Nachtquartier, nächtliche Unterbringung

I Beherbergung von Personen oder Truppen im Dienste der Herrschaft, mit Regelung der entstehenden Kosten
  • das des ... herzog L.s jeger der ... clöster armen lewdt fast beschweren, vnd dy fast dringen iber jare mit mangerlay nachtlagern 
    1434 MBoica XIV 286
  • damit auch die ... unterthanen uff dem lande hinfuͤrder mit den nachtlagern verschonet ... werden
    1573 Spangenb.,Hann. IV 4 S. 81
  • alle freye ab- und nachtlager ... sollen ... verboten seyn
    1659 CCMarch. III 1 Sp. 74
  • haͤtte ... derselbe [forstverweser] ein oder mehrere tage also zuzubringen ... nichts vor zimmergeld, nachtlager, holz, licht
    1754 SammlBadDurlach III 54
  • die unterthanen muͤssen zur churfuͤrstlichen hofhaltung, zu nacht- und jagdlagern, auch durchzuͤgen fremder herrschaften die viktualien in einem gewissen werthe liefern
    1794 Schwarz,LausWB. V 37
II Nachtquartier beim Gesellenwandern
  • bey dem glaser-amt zu Goͤttingen ... soll bey gefaͤngniß-strafe einem reisenden gesellen ein mehres nicht, als ein freyes nacht-lager und eine mahlzeit ... gegeben werden
    1753 Gatterer,TechnolMag. I 674
unter Ausschluss der Schreibform(en):