Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Nächste
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Nachstand
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Nächstangewandte
Nächstbeamte
nächstbefreundet
Nächstbefreundete
(nächstbesippt)
Nächstbesitzer
1Nächste
2Nächste
, n.
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II 1
das Billigste
vgl.
nah (IV)
- was sie aber verkaufen, davon sollen sie holzhaber geben wie ander lüt, weder zum nächsten noch zum höchsten1524 SchweizId. IV 637Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II 2
auf das Nächste eins werden den gegenseitigen Forderungen so weit als möglich entsprechen
vgl.
nah (V)
- dar sollen gine lerknechte to unsem ampte gestaddet werden, sei en sin erlich und from und sall sinen lermeister geven, was he mit eme up dat neigste kann eins werden1574 MünsterGew. 152