Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nächstgesessen
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nächstgesessen
, adj.
am nächsten benachbart und damit zu besonderen Leistungen verpflichtet
vgl.
nächstgelandet,
nächstgelegen
- die naestghesetene ... sal pinen die viande te wederstaen1432 Willems,Brab. II 352
- [Pflicht der creyß-obersten zur Beratung] ohne einige ... außrede, als ob sie nicht die nechst gesessene [ein Wort?] creyß waͤren1555 RAbsch. III 26Faksimile (ca. 117 KB)
- die naͤchst-gesessene und benachbarte crays1564 Moser,StaatsR. 31 S. 349Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieselben schultheißen [sollen] ... alles, was ruegbar [ist] ..., in negstgesessenen dörfern den verordneten zentschöpfen [melden]1575 WürzbZ. I 1 S. 85Faksimile (ca. 142 KB)
- damit der herr obrist veldhaubtman in allen fürfallenden sachen ... zu frids und feinds zeiten ye die negstgesessnen zu sich beschreiben [kann]1605 Stolz,WehrverfTirol 215
- [daß] zu aufnemung ... solcher [pupillen] raitungen ... zwen oder drei der nechsten freünd, oder wo die nit vorhanden, die nechstgeseßne taugliche vertraute landleuth ... auf einen bestimbten tag [geladen werden sollen]1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 42 § 13
- dem negstgesessenen miterbhern des walts1624 SPantaleonUrb. 513Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- vollmacht ... da es die nothdurft erfordern solte, die nechst-gesessene creyß um ihre huͤlffe zu ersuchen1649 RAbsch. III 624Faksimile (ca. 87 KB)
- ein kleine cent, die nit beheget, sondern bei dero nur die negstgesessene schöpfen erscheinen sollen1663 WürzbZ. I 1 S. 468Faksimile (ca. 140 KB)