Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstverwandte
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, subst.
wie Nächstgesippte
- das als dann [Tod beider Ehegatten ohne Kinder] beide widem hinder sich an beiderseits nechtsuerwandte der linien, daher sie kommen, widerumben fallen sollen1574 Frey,Pract. 107Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- vor 1762 Ulm/Wiesand 1171
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