Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nährvater

Nährvater

, m.

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Pflegevater
  • sein ... nehrvatter 
    1695 AbrahSCl.,Judas IV 260
  • es darf nicht gedultet werden, daß eltern, naͤhrvaͤter, oder vormuͤnder ihre eigene oder anvertraute kinder schlecht erziehen
    1798 BadKirchInstr. 259