Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nähterin
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Nahschaft
(nahsippe)
(Nahsippe)
Nähter
Nähterin
, f.
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(zur Schneider- bzw. Kürschnerzunft gehörige?) Frau, die Näh- und Kürschnerarbeiten verrichtet
- den anndern krom ... hat ... ein neterin die gibt ein jar doraus drey guldein remisch [Zins an das Gotteshaus]1445 BambBer. 32 (1869) 41
- sal ... keyne netterin offen laden halten ... welche netterin den leuten vmb lon arbeiten, die mogen wol ... machen was in bracht wirt1484 LeipzUB. I 436Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- [bei der Visitation ist] den losenweibern ... neterin ... gesellen und leichtfertigen gesindlin, das nicht arbeiten will ... nachzurforschen [!]1572 Schlesien/Sehling,EvKO. III 412Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die neterin weiblichs geschlechts sollen hinfurter ... den manspersonen kain klaidung machen bey ... straff1576 Franken/ZDKulturg.2 2 (1873) 735
- [vorgeschriebener Maximallohn] einer naͤterin 5 fl. geld1646 CCMarch. V 3 Sp. 96Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- er [Dorfherr] besicht ... der ... naͤderin ellen1804 v.Berg,PolR. IV 133Faksimile - in Google Books
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Nähtersche
nahwendig
Nahwendigkeit
naken
Name
(Namelsmord)
namen
Namenbier
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