Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nagelglied

Nagelglied

, n.

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Fingerglied, an dem sich der Nagel befindet; als Maß zur Feststellung der Tiefe einer Wunde
  • kampfferwunden sind, die des mittelsten fingers nagelglids tieff, vnd desselbigen fingers lengsten glids lang sind, so sie noch frisch vnd vngeschwollen sind
    1541 König,Proz. 160r
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