Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Namenschatz

Namenschatz

, m.

wie Namengeld 
  • im may einen fullen namenschat [als Kriegssteuer]
    nach 1638 Sierk,BauernChr. 197 [ebd.ö.]
  • ao. 1638 mense junii hat der hertzog auch auf angeben des Johann Fehrings das nahmen-geld oder nahmen-schatz sub specie einer erleichterung der grossen capitalisten, so aber nur zu bedrückung der armen ... gehet, angeordnet
    1668 Dithmarschen/Westphalen,Mon. III 1895
unter Ausschluss der Schreibform(en):