Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Narrenkätterlein
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Narrenkätterlein
, n.
wie Narrenhaus (I)
- narrenkätterlin oder häuslin1575 Breslau/MittSchlesVk. 34 (1934) 259
- die verbrecher sollen ins narrenkätterle oder aufgerichtete kreutze gestelt [werden]1680 Schlesien/ZDPhil. 26 (1894) 247
- daß er ... dergleichen frevellhafftes vornehmen der lobl. fechterbruderschafft von st. Marx zuwieder, nimmermehr vornehmen wolle, ... eventualiter aber so er sich deßen wegern solte, ihne zum exempel anderer mit dem narren-ketterle zubestraffen1697 ZSchles. 4 (1862) 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll ein jedweder, wegen der graͤserey, seines dorffes sich zu halten schuldig ... seyn; als in wiedrigen die ubertreter ... das drittemahl mit der sichel und grase-tuch ins narren-katterle, andern zum offentlichen beyspiel, gestecket werden1716 Friedenberg,TractJurPract. II 2 S. 20