Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Narrenkasten
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Nappe
nappen
Nappenteil
nara
Narbe
Narr
Narrenglocke
Narrenhaus
Narrenhäuslein
Narrenkammer
Narrenkasten
, m.
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wie Narrenhaus (I)
- ["wird eine Wittwe, die gegen das sechste Gebot gefehlt hat, acht Tage lang zu Corbach im"] narrenkasten ["gefänglich gehalten und darauf für immer verwiesen"]1589 Curtze,GWaldeck 553 [urk.?]
- ["Zu Solingen wird 1674 das Gefängniß, in welches die Feld- und Holzdiebe vom Stadtboten abgeführt wurden, der] narrenkasten [genannt."]1674 MschrRhWestfG. 2 (1876) 485
- alle, so in busse erkant, sollen ... die bussen am andern gerichts-tage ... erlegen, oder mit dem narren-kasten 8. tage dazu gestrafft werden17. Jh.? BilsteinGO. 538