Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Narrenkleid
Artikel davor:
nara
Narbe
Narr
Narrenglocke
Narrenhaus
Narrenhäuslein
Narrenkammer
Narrenkasten
Narrenkätterlein
Narrenkettlein
Narrenkleid
, n.
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eine ausgrenzende Kleidertracht zur Kennzeichnung eines Narren oder als Schandstrafe
vgl.
Narrenhaus (I)
- der êrenrîche Tristan, / der truoc narrencleider an. / gar tœrisch wâren sîne siteum 1285/98 HeinrFrb. II Tristan V. 5488
- welcher man ain frauenschender ist, / den schol man ... beschern als ainn torn, / ... und schol im ain narrnclait an schneiden. / die puß schol er siben jar leiden15. Jh. Keller,Fastnsp. II 705
- ehe aber die brief ... gefertiget worden, soll abbt B. ... wider wancken vnd sich aus der statt in eim narrenklaid haben wöllen führen lassenAnf. 17. Jh. ZSchwabNeuburg 3 (1876) 304
- [der Knecht des Oberförsters wurde innerhalb der Landwehr mit einer Flinte angetroffen, deshalb verhaftet zu Offenbach haͤtten sie ihme bereits das narren-kleid anmeßen lassen, so er zweiffels ohne wuͤrde haben muͤßen anthun, wann nicht der baͤrenfanger waͤre in arrest kommen. auff was condition er loß kommen1730 Gründl. Gegen-Information, daß der Wildtbann in der Drey-Eich über die Franckfurter Waldunge ... sich nicht erstrecke ... I (Frankfurt a.M. 1738) Beil. 173
- wasmassen daselbst zu hl. 3 könig und fastnachtszeit die junge pursch in unterschidlichen naaren kleidern und schellwerkh verstölter umbzulauffen pflegen1730 Hinterseer,Gastein 262