Nascheinung, f.
Nascheinung, f.
I
Strafe für das Stehlen oder Verderben von Lebensmitteln
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nascheinung, nascheinigung usurpatur pro mulctis ob esculentia aut similia erepta, aut depravata impositis1663 Schottel 387a
II
Diebstahl von Lebensmitteln
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so jemand um ein nascheinung gerügt wird, ist die buß 5 pfd.1650 Zehnter,Messelh. 338
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nascheinung ... furtum esculentorumvor 1781 Scherz-Oberlin 1112 Faksimile