Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenarbeit

Nebenarbeit

, f.

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zusätzlich zur beruflichen Hauptbeschäftigung ausgeübte Tätigkeit
  • und weiln den praeceptoribus die schul ... anvertrauet worden, so sollen sie sich aller nebenarbeit in den städten enthalten
    1658 Magdeburg/SchulO.(Vormbaum) II 498
  • diejenigen aber, welche unter den bestimmten dienstjahren, bey ihrer neben-arbeit, als handwerker, tageloͤhner ... ausser ihrem soldaten-beruf und dienst, zu schaden gekommen
    1754 HambGSamml. IX 470
  • sie [Gesellen] sollen ... auch unter den ruhestunden keine unerlaubte nebenarbeiten vornehmen
    1788 NCCPruss. VIII 2827
  • hinlängliche besoldung der collegial-personen, daß sie nicht genoͤthigt sind, durch nebenarbeiten sich noch etwas zu ihrem standesmaͤßigen auskommen zu verdienen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 174