Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbestallung

Nebenbestallung

, f.


I Berufung in ein Nebenamt (II) 
  • sucht extract aus der resolution; auch nebenbestallung und seine person zu recommendiren
    1645 ProtBrandenbGehR. III 199
  • damit ein jedweder rath in seinen votis desto freyer und gewissenhaffter seye ... so pfleget man nicht gerne zu leiden, daß einer in eines andern herrn neben-bestallung sich einlasse
    Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 99
II Vergütung für ein Nebenamt (I) 
  • denen officirern aber solle passiren und gereicht werden ... einem rittmeister und hauptmann, ob sie schon in höhere nebenbestallung begriffen: 5 thaler
    1673 v.Frauenholz,Heerw. IV 421