Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebeneinführung

Nebeneinführung

, f.

Zulassung einer anderen als der am Ort gebotenen Religion
  • vor eine religionssache zu halten ... auch neben-einführung einer andern religion
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 753
  • die neben-einfuͤhrung der catholischen religions-uebung in meiner statt D.
    1755 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 347
unter Ausschluss der Schreibform(en):