Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengefängnis

Nebengefängnis

, n.

im Trierer Stadtzeughaus: Raum zur Verwahrung von Personen
  • ferner so befinden sich in dem stadtzeughaus ... vil eisene kugeln und andere munitiones ... und fußängeln darin befunden. item ... ist der saal 36 schuh lang und 33 breit, hat uff der einen seiten versus septentrionem zwei nebengefenknus oder gewölb
    1571 Kentenich,Trier 411