Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengenosse
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Nebenfertigung
Nebenfischer
Nebenflecken
Nebenfuhre
Nebengefängnis
Nebengefurchte
Nebengeld
Nebengeleitsleute
Nebengelter
Nebengemeinde
Nebengenosse
, m.
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Angehöriger desselben Standes
vgl.
Ebengenosse
- were aber ob vnser ainer ... ehaftig noͮt darzů braͤhte, der moͤht denne sinen tail an den ... schlossen ... verkouffen gen andern vnsern nebend gnoͮssen, graͮuen, rittern oder knehten1403 MZoll. I 369Faksimile - in Google Books
- und ist offenwar, auch unwidersprechlich war, daz aus angezaigten beswärungen und andren beswärden, so wir von kurz wegen diser zeit unzt auf verhör underlassen, ainstails unser nebengnossen von haws chumen sein, unsernhalb auch darauf stet1511 Franz,BauernkrAkt. 33