Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenhandlung
Artikel davor:
Nebengemeinde
Nebengenosse
Nebengeordnete
Nebengericht
Nebengeschäft
Nebengeschwistergit
Nebengeselle
Nebengläubiger
Nebengut
Nebenhandel
Nebenhandlung
, f.
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I
Ausführung verfahrensrechtlicher Vorschriften, die als Nebensache (I) zu werten sind
- actio extraordinaria, nebenhandlungFrischlin(Frankf. 1631) 571Faksimile - in Google Books
- zu den nebenhandlungen gehoͤren die untersuchung gewisser nebenumstaͤnde des begangenen verbrechens1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1032
- für jede nebenhandlung und verrichtung zum beispiel fürs bünden ... entblößen, anspizung des kopfs auf eine saul ... 34 kr1801 Schuhmann,Scharfrichter 139
- im fall eines mündlichen verfahrens kann die ... proceß-ordnung ... als ordnung für alle neben- und zwischenhandlungen ... gelten1818 Landsberg,Gutachten 208Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
II
wie Nebeneintrag
- dieweil dann dem beklagten ... zugelassen wirdt, was er an den klaͤger zusprechen haben vermeint, daß er solchs mit recht thun moͤge: so soll er sich auch dessen begnuͤgen lassen, vnnd aller thaͤtlichen nebenhandlungen und newerungen gaͤntzlich enthalten1571 SolmsGO. 25v
III
Führung eines Handels- oder Gewerbebetriebs als Nebenerwerb
- nebenhandelung, negotiatio accessoria sive minus principalis1691 Stieler 756Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß jeder handwercks-mann bey seinem handwerck verbleiben, und ... keiner andern nebenhandlung ... sich anmassen [solle]1701 CAustr. I 240Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß ... auch einigen handels-dienern vor ihre eigene rechnung eine kleine neben-handlung zu treiben verstattet ... werde1740 Zedler 23 Sp. 1472Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass ermeldete officiers und bediente ... neben ihren functionen per se vel alios vorteilhafte privat- oder nebenhandlungen und marquetantereien treiben mögen1746 Fellner-Kretschmayr III 470Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
IV
Filiale eines Handelsbetriebes
vgl.
Nebenhaus (II)
- allein insofern seine vollmacht ihn gewissermaßen zum chef einer nebenhandlung macht, liegt in dieser vollmacht die befugnis, sich als chef dieses nebenhauses zu geriren, und es kann kein zweifel statt finden, daß eine solche vollmacht ... fuͤr eine uneingeschraͤnkte zu halten sey1828 Pöhls,HR. I 85Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Artikel danach:
Nebenhaus
Nebenhäuslein
Nebenherr
Nebenhilfe
Nebenhirt
Nebenhof
Nebenhofstatt
Nebenhure
Nebeninspektor