Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenposthaus

Nebenposthaus

, n.

nicht legitimierte Poststation
  • nachdem wir ... vernehmen, welchergestalt viele frembde post-reiter ... sich vermessentlich unterstehen, in unserer stadt D. ... neben-post-haͤuser zu halten
    1699 CCMarch. IV 1 Sp. 859
  • von abstellung der neben-post-haͤuser und nebenposten
    1712 CCMarch. IV 1 Sp. 996