Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenrecht

Nebenrecht

, n.


I in Prag: dem Gericht der Kleinseite Prags untergeordnetes Rechtsprechungsorgan
  • dasz ... er haubtmann vndt stadtrath sowohl in criminalibus alsz publicis wie in ihrer mayestät königlichen kleinern stadt alsz auch bey den sambtlichen nebenrechten ... hergegen guete ordnung ... eingeführet [hat]
    1648 CJMunBohem. 589
II
  • neben-rechte der staatsbeamten sind solche, die zwar nicht unumgaͤnglich zur verwaltung der oͤffentlichen geschaͤfte erfordert werden, aber doch mit den staatsbedienungen verknuͤpft zu seyn pflegen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 225
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