Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenrede
Artikel davor:
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Nebenpetschaft
Nebenpfarrer
Nebenpfründe
Nebenposten
Nebenpostenwerk
Nebenposthaus
Nebenpunkt
Nebenrat
Nebenrecht
Nebenrede
, f.
nicht sachdienlicher Vortrag bei Gericht
vgl.
Nebeneintrag
- von der advocaten und procurator ampt vor gericht: ... ob sie etwas ... mündtlich fürzutragen hetten, daß ... sie ... sich sonst aller neben-reden, so der sachen nit dienstlich ..., gentzlich enthalten [sollen]1555 RKGO.(Laufs) I 23 § 6