Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenschreiber

Nebenschreiber

, m.

Person, die neben dem Amtsinhaber Schreibarbeiten ausführt
  • soll stattschriber nach allen winkel- und nebentschreibern, die geschworn hand, fürderhin schicken, ... und [sie] vermanen, das sy dhein ander verschrybung, dann wie unsers lands bruch ist ... machint, sonst werde der, so das übertritt, siner kunst entsetzt
    1557 Zürich/SchweizId. IX 1547
  • vom ambt der beiden secretarien oder neben-schreibern 
    1573? ZWestf. 59, 1 (1901) 128