Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenschreiber
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Nebenschein
Nebenschenkung
Nebenschinderei
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Nebenschreiber
, m.
Person, die neben dem Amtsinhaber Schreibarbeiten ausführt
- soll stattschriber nach allen winkel- und nebentschreibern, die geschworn hand, fürderhin schicken, ... und [sie] vermanen, das sy dhein ander verschrybung, dann wie unsers lands bruch ist ... machint, sonst werde der, so das übertritt, siner kunst entsetzt1557 Zürich/SchweizId. IX 1547Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- vom ambt der beiden secretarien oder neben-schreibern1573? ZWestf. 59, 1 (1901) 128