Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenstraße

Nebenstraße

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
untergeordnete Straße, Seitenstraße, auch schlecht benutzbarer, gesperrter Weg
  • neben- und beistrassen 
    15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 216
  • daß alle anstößer an der dorf- und nebendstraßen ... dieselbe in ihrem eigenen ... cösten in gutem ... stand erhalten sollen
    1734 ArgauLsch. I 577
  • der landt- und nebendtstrassen halb sollen ... die schuldigen zur reparation ... angemahnt werden
    1735 Niedersimmental 177
  • in denen städten des herzogthums Schlesien die straßen ... nicht in gar gutem stande befindlich sind, so muß commissarius loci ... dahin trachten, daß die straßen gut gepflastert und der mitteldamm in denen hauptstraßen wenigstens 2 ruthen breit ... in den nebenstraßen ... so breit, als es immer raum zulassen will, gemachet
    1741 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 218
  • so wollen wir, daß die neben-strassen, wie solches ohnedem verbotten ist, von reisenden welche fuͤr sich, ihr viehe oder waare zoll zu geben haben, ohne noth nicht gebraucht werden
    1747 SammlBadDurlach III 94
  • alle nebenstraßen aber koͤnnen bloß auf faͤhren zugehen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 193
  • muͤssen alle schleif- und neben-wege, auch kleine neben-strassen ... gaͤntzlich gesperret ... und keinem, er sey wer er wolle, selbige zu betreten nachgelassen werden
    1770 NCCPruss. IV 7337
  • verbiethen wir hiermit ... sich einiger nebenstraßen in denen waldungen zu bedienen, und sollen dieselbe gänzlich abgegraben werden
    1772 AnnNassau 67 (1956) 156
  • nach denen aͤlteren paͤbstlichen constitutionen bleiben von der geistlichen freyung ausgeschlossen alle moͤrder und strassenraͤuber, im fall sie auch nur einen einzigen mord oder raub auf oͤffentlicher land- oder nebenstrassen veruͤbt haben
    1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. asylum
  • die oͤffentlichen wege haben in der verordnung einen verschiedenen werth, und werden auch, wenn gleich nicht immer mit denselben bestimmungen, nach dieser verschiedenheit benannt: ... § 17, haupt- und nebenstrassen, landwege ... § 21, landstraßen und nebenwege
    1823 StaatsbMag. II 612
unter Ausschluss der Schreibform(en):