Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenteidinger
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Nebenstraße
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Nebenstümpelei
Nebensubstitut
Nebentag
Nebentagherr
Nebentaxe
Nebenteidinger
, m.
Person, die neben anderen Vermittler ist
vgl.
Mitteidingsleute
- B.M. ward bürg um 16000 rynsch gulden gegen etlichen n[ëben]dedingern ... durch welche die erhäpt ufruor möcht ... nidergelegt werden1. Viertel 16. Jh. Valerius Anshelm/SchweizId. XII 457Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons