Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenunkosten

Nebenunkosten

, pl.

wie Nebenkosten 
  • in betrachtung, daß ... der crays nicht allein seine huͤlff treulich leisten, sondern auch die neben-unkosten allein tragen und erstatten muͤßten
    1557 Moser,StaatsR. 31 S. 284
  • zum andern, so gehet inen nicht mer uff, dann wann sie 100 oder 60 oder 30 jar ire advocaten und procuratores erhalten müessen, wöllen geschweigen den nebenuncosten, daraus den gezenken und nachbarlichen irrungen mitlerweil kombt, dieweil die sach am cammergericht noch rechthengig ist
    1586 NHeidelbJb. 3 (1893) 46
  • in weiterer consideration es allem ... vermuthen nach bei dieser art zu bestrafen nicht ohne nebenunkosten für die notorie gewinnsüchtigen beamten ... abgehet
    1732 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 429
  • man rechne aber einmal die besoldungen der erwaͤhnten bedienten auf das allergenaueste, und man nehme die nebenunkosten an holz, licht, papier und andern dingen darzu, so wird darzu wenigstens ein 12 bis 1300 rthl. an unkosten die accise zu erheben erfordert
    1758 v.Justi,Staatsw. II 364
  • zu diesen 9 blaffert das molter und sonstige nebenunkosten auf der muͤhle
    1781 MatStatNrhWestf. I 2 S. 89
  • daß bey ertheilung des simplen adelstands ausser jener taxe die iura scriptionis zu ungefaͤhr 20 fl. und die neben- und kleinen unkosten zu ungefaͤhr 70 fl. angeschlagen worden sind
    1798 RepRecht I 218
unter Ausschluss der Schreibform(en):