Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenverehrung
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Nebentagherr
Nebentaxe
Nebenteidinger
Nebenteil
Nebentrinkhaus
Nebentruhe
Nebenunkosten
Nebenuntertan
Nebenurteil
Nebenverbindnis
Nebenverehrung
, f.
I
über das in den Luxusverboten Erlaubte hinausgehendes Geschenk
- von den kindttauffen: ... alle nebenverehrungen aber an corallen, halsgehengen ... verbotten sein sollen1617 WürzbDiözGBl. 27 (1965) 123
- vermoͤglichen kauff: vnd handelsleuthen, soll vergoͤnnet seyn, ihren pfettern oder goͤttlin einen gantzen reichs: oder koͤningschen thaler ... zuverehren, doch ohn alle andere nebenverehrungenBadLO. 1622 Bl. 10rFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
zusätzliche Vergütung einer Amtshandlung
vgl.
Nebentaxe
- soll er [Amtsschreiber] ... den seinigen nicht gestatten, daß sie mit einforderung neben-verehrungen vnd trinckgelt jemanden vberlaͤstig seyenBadLO. 1622 Bl. 36rFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg