Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenverrichtung

Nebenverrichtung

, f.

wie Nebenarbeit, Nebensache (III), auch: weniger wichtige Tätigkeit
  • ich will ... über meine verdrießliche nebenverrichtungen ... mich nicht beschweren
    1655 ProtBrandenbGehR. V 16
  • der jagdsecretarius, tribunals- und lehensregistrator haben auch ihre besondere nebenverrichtungen 
    1717 ActaBoruss.BehO. II 534
  • weil es aber überhaupt gefährlich ist, wichtige nebenverrichtungen an gewisse stellen unveränderlich zu verknüpfen ... so wäre es undienlich ... folgende regel zu etabliren: es soll niemand zu einem platze im ober-consistorio sich hoffnung machen können, der nicht ... schon in einem andern ... amt ... integritatem vitae und eine dem amte gemäße dexteritatem scientiae ... erwiesen habe
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 419
  • bei schwerer verantwortung von denen schulmeistern zum verschiken, holz, und wasser tragen und andern dergleichen nebenverrichtungen auf keine weise misbrauchet, auch die schulmeistere selbst
    1754 SammlBadDurlach I 306
  • diejenigen nebenpersonen, die einzele bei geschaͤften vorkommende nebenverrichtungen uͤbernehmen, sind ... insbesondre die frachtfuhrleute und frachtschiffer
    1828 Pöhls,HR. I 109
  • die zu nebenverrichtungen bey dem gottesdienste ... bestimmten untern kirchendiener
    1828 Weber,SachsKR. II 2 S. 347
  • nur den ersatz des durch die nebenverrichtung etwa verursachten aufwandes ... kann er verlangen
    1831 Mohl,WürtStR. II 224