Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Neiding)

im mhd. u. nhd. Wortgebrauch ein Neidischer, Feindseliger, im Ae., das einen nordischen Terminus übernimmt, ein "Hassenswerter, Nichtswürdiger, Verüber schwersten, die Gottheit zur Rache reizenden Verbrechens und verächtlicher Ehrlosigkeit, also Todes würdig" Liebermann,WB. 596 (dort weitere Belege)