Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neingebung

Neingebung

, f.

nur in der Wendung Ja- oder Nein-Gebung: prozessualer Akt, mit dem einer Partei Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben wird
  • von den geringen sachen dann, alß umb führung der klag, ja oder nein gebung ... fürohin von einer jeden urteil einen halben batzen urteilgelt beziechen
    1662 BernStR. VII 1 S. 588
unter Ausschluss der Schreibform(en):