Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nestler
Artikel davor:
nennen
Nennung
Nepper
Nepperei
(Nesselnkranz)
Nessig
Nestel
(Nestelbruch)
Nestelknüpfen
Nestelverknüpfen
Nestler
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zünftig organisierter Handwerker, der (Schnür-)Riemen (Senkel) und Bänder anfertigt, aber auch andere Tätigkeiten ausübt
- die meister der beutler, hentschuchmacher und nesteler sollen alle jare den gesworen meister ein abe und ein ander wider an die stat setzen1481 WürzbPol. 191
- C.B., nestler1504 GlückshrZürich 223
- von außlaͤndischen handwercksleuten, als von goldschmiden, die schlechtere ... arbeit tragen; item von ... gewuͤrtzkraͤmern, nestlern, draͤhern und dergleichen traͤgern, von jedem nach gestalt der wahr 1 ß. oder 3. kr. ... zu nemmen1657 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 225Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die zunfft zum spiegel [in Straßburg], dahin gehoͤrig buͤrstenbuͤnder ... stecknadeler, nestler, passementmacher, steckler1720 Lünig,TheatrCerem. II 1008Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sollen die nestler und tuchscherer verbunden seyn, ihre zum schwarzfärben und schmitzen nöttig habent weiße felle vorzüglich in hiesiger stadt bei den weißgärbern ... zu verkauffen1788 Schlichthörle,MünchenGewerbe II 540
- den hiesigen nestlern ist unverwehrt, auch ein anderes handwerk dessen sie kundig sind, ... zu treiben1817 RepStaatsVerwBaiern VI 79Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Nestlergeselle
Nestlerhandwerk
Netteskredene
Netzfuhr
Netzte
neu
Neubauer
(Neubegnadung)
Neubestallung